Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie aktuell nicht verwenden werden, dann ist das S-Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen der Bank und dem Kunden eine Kündigungsfrist festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der frei wählbare Anlagebetrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Mindestanlagebetrag | 500.000 € | 2.000.000 € |
Zinssatz (variabel) | 1,10 % p.a. | 1,50 % p.a. |
Zuzahlung möglich | ja | ja |
Teilkündigung möglich | ja | ja |
Kündigungsfrist | 35 Tage | 35 Tage |
Mindestanlagebetrag | 500.000 € | 2.000.000 € |
Zinssatz (variabel) | 1,35 % p.a. | 1,75 % p.a. |
Zuzahlung möglich | ja | ja |
Teilkündigung möglich | ja | ja |
Kündigungsfrist | 90 Tage | 90 Tage |
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.
2 Keine vorzeitige Verfügung vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich
Mit dem Kündigungsgeld legen Sie Geld zurück, welches Sie heute noch nicht brauchen. Entscheiden Sie frei, mit welcher Kündigungsfrist Sie Ihr Kapital anlegen möchten.
Für die Eröffnung eines S-Kündigungsgeld-Kontos gelten drei Voraussetzungen. Sie brauchen:
Sie haben noch nicht alles? Dann schalten Sie die fehlenden Funktionen einfach online frei und eröffnen Sie anschließend Ihr Kündigungsgeld – natürlich auch bequem online.
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